Der Versicherungsort bestimmt den räumlichen Geltungsbereich des Versicherungsschutzes. An ihm (z. B. Betriebsgrundstück) muss die versicherte Gefahr auf die versicherte Sache eingewirkt haben. Der Entstehungsort der Schadenursache ist hingegen für den Versicherungsfall ohne rechtliche Bedeutung.
Wohngebäudeversicherung: Versicherungsort
Hausratversicherung: Versicherungsort
Quellenhinweis:
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...