Wenn ein Anspruch auf die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente erhoben wird, prüft das Versicherungsunternehmen, ob für den Versicherten die Möglichkeit besteht, in einem anderen Beruf weiter zu arbeiten. Die Versicherungsgesellschaft muss dabei die Kenntnisse und Fähigkeiten beziehungsweise Ausbildung und Erfahrung sowie die berufliche Stellung des Antragstellers berücksichtigen. Eine Verweisung auf einen anderen Beruf ist also nicht ohne weiteres möglich.
Quellenhinweis:: Wir bedanken uns für die Unterstützung der SMARTcompagnie GmbH, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.smartcompagnie.de (Stand des Originaltextes 03.2006).