Vorgelagerte Besteuerung

Bei der vorgelagerten Besteuerung wird die Steuer von den Beiträgen erhoben bzw. die Beiträge werden aus versteuertem Einkommen geleistet.

Die Auszahlung von Renten, die auf vorgelagert besteuerten Beiträgen beruhen, ist in der Regel steuerfrei. Dies gilt zumindest insoweit, als es sich um den Rückfluss dieser bereits versteuerten Beiträge handelt. Das Konzept der Ertagsanteilsbesteuerung ist ein Beispiel für die vorgelagerte Besteuerung.

Weiterführende Links

Siehe Gesetzliche Rentenversicherung


Quellenhinweis: Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuellen Webseiten bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de