Die Basisrente garantiert im Alter ein zusätzliches Monatseinkommen, das lebenslang gezahlt wird, egal, wie alt der Versicherte wird. Das Versicherungsunternehmen übernimmt das nicht vorhersehbare Langlebigkeitsrisiko, also das Risiko, wie lange der Kunde lebt und Rente erhält. Die Rentenzahlung endet mit dem Tod des Versicherten.
Auf Wunsch kann ein zusätzlicher Hinterbliebenenschutz für die Absicherung des Ehepartners und der Kinder vereinbart werden.
Eine zusätzliche Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann ebenfalls in den Vertrag eingeschlossen werden.
Die Basisrente passt sich dem persönlichen Bedarf flexibel an. So können die Beiträge monatlich, viertel-, halbjährlich oder jährlich eingezahlt werden.
Möglich sind Extrazahlungen.
Es gibt keinen Mindestbeitrag.
Je nach finanzieller Lage kann der Kunde die Höhe der Einzahlungen bestimmen.
Gemeinsam mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung können die Beiträge zur Basisrente als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden.
Ab dem Jahr 2025 sind 100 Prozent der eingezahlten Beiträge abzugsfähig - bei Singles 20.000 Euro, bei Verheirateten 40.000 Euro.
Für die Jahre 2005 bis 2025 gilt eine Sonderregelung. Im Jahr 2006 können 62 Prozent der Vorsorgebeiträge (12.400 bei Singles, 24.800 bei Verheirateten) von der Steuer abgesetzt werden. Dieser Prozentsatz erhöht sich in den kommenden Jahren jeweils um weitere zwei Prozent, bis die volle Absetzbarkeit erreicht ist.
Wir bedanken uns für die Unterstützung des „Informationszentrums der deutschen Versicherer ZUKUNFT klipp + klar“, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.klipp-und-klar.de (Stand des Originaltextes 09.2007).