Die Waldsturmversicherung wurde erst in den letzten Jahren von der AXA entwickelt, die damit in Deutschland ein Vorreiter ist. Versichert sind die stehenden Waldbestände.
Versicherte Gefahren sind Schäden, die durch unmittelbare Einwirkung von Sturm oder Schneebruch entstehen. Wie in der allgemeinen Sturmversicherung ist eine Windstärke von mindestens 8 Beaufort Voraussetzung für eine Entschädigung. Der Orkan Kyrill erreichte Windstärken von 12 Beaufort. Versicherungswert ist die vereinbarte pauschale Versicherungssumme pro Hektar Schadholzfläche bzw. Festmeter Schadholz.
Die Entschädigung berechnet sich nach § 5 Abs. 1 der Allgemeinen Bedingungen für die Waldsturmversicherung der AXA wie folgt: "Ist die Entschädigung pro Festmeter Sturmholzmenge vereinbart, errechnet sich die Gesamtentschädigung aus der nach § 34b Abs. 2 EStG gemeldeten und anschließend von der Finanzbehörde bestätigten Sturmschadholzmenge multipliziert mit dem vereinbarten Entschädigungsbetrag in EUR pro Festmeter Sturmholz."
Sie leistet eine pauschale Entschädigung für zerstörten Baumbestand, der durch unmittelbare Einwirkung des Sturms oder Schneedrucks entstanden ist. Damit kann Preisverfall durch sturmbedingtes Überangebot auf den Holzmärkten und die unplanmäßige Nutzung des teilweise unreifen Holzes besser beherrscht werden.
Quellenhinweis:
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...