Dieser aus der Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung herrührende Begriff bezeichnet die Auswirkungen eines Sachschadens in einem Betrieb auf einen anderweitig angesiedelten Betrieb desselben Versicherungsnehmers. Wechselwirkungsschäden sind mitversichert, wenn beide Betriebe im Versicherungsschein als Betriebsstellen angegeben worden sind.
Quellenhinweis:
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