Seit der Deregulierung verwenden viele Versicherer zusätzlich zu den bisherigen Tarifmerkmalen – z.B. Schadenbedarf von Fahrzeugtypen und Regionalklasse – auch so genannte weiche Tarifmerkmale, die einen auf mehr oder weniger gesicherten Statistiken beruhenden Einfluss auf das Schadenverhalten eines Fahrzeugs und seines Halters oder Fahrers haben.
Beispiele:
- Garagenrabatt: Nächtliche Abstellung des Fahrzeugs in einer Einzel- oder Doppelgarage.
- Wenigfahrerrabatt bei geringen Fahrleistungen, teilweise auch umfangreiche Rabattstaffeln in Abhängigkeit von der jeweiligen Fahrleistung.
- Fahrerrabatt, wenn nur eine oder zwei bestimmte Personen das Fahrzeug fahren.
- Rabatt für Eigenheimbesitzer.
- Rabatt für Halter mit minderjährigen Kindern im Haushalt.
- Sondertarif für Frauen.
- Erfahrungsrabatt für ältere Halter oder Fahrer, zum Beispiel ab 25 Jahre.
- Nachlass für jüngere Fahrzeuge (z.B. bis drei Jahre).
- Umweltrabatte für Bahncard-Besitzer oder Besitzer besonders sparsamer Fahrzeuge.
- Behindertenrabatt.
- Berufsgruppenrabatte für z.B. Polizeibeamte, Bankangestellte, Verbraucherschutzorganisationen, Mitarbeiter von Privatkliniken oder Genossenschaften.
- Rabatt für die Nutzung von Winterreifen.
Quellenhinweis:
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...