Weiterverarbeitung / Bearbeitung (Produkt-HV)

Ziff. 4.3: Weiterver- oder -bearbeitungsschäden

Hier wird der Fall der Weiterver- und -bearbeitung des vom VN gelieferten Erzeugnisses geregelt, bei der eine Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung mit anderen Produkten nicht stattfindet. Zu denken ist hier z.B. an Fälle, dass mangelhafte Folien, Kunststoffe, Kartonagen o.ä. zu Verpackungen, Behältern etc. gepresst, gegossen oder gefalzt werden und das daraus entstandene Produkt unbrauchbar oder nur bedingt brauchbar ist.

Beispiele:

Die gedeckten Kostenpositionen entsprechen den in Ziff. 4.2 dargestellten.