Die Wertzuschlagsklauseln stellen eine Möglichkeit dar, die Versicherungssummen einer industriellen Sachversicherung an eine veränderte Preisentwicklung anzupassen. Da der Originalklauseltext auch für Fachleute nur mühsam zu entziffern ist, wird auf dieser Seite die Wirkungsweise dieser Klauseln an einem Beispiel demonstriert.
Mit den Wertzuschlagsklauseln können sowohl Gebäude als auch die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung versichert werden.
Beispiel: Sie haben eine Großdruckerei und stellen fest, dass Ihre Gebäude einen heutigen Neuwert von 5 Mio. € und Ihre Betriebseinrichtung (hauptsächlich Druckmaschinen) einen heutigen Neuwert von 11 Mio. € hat.
Der Versicherer rechnet aus diesen heutigen Zahlen jetzt die jeweilige Grundsumme aus. Diese Grundsumme basiert i.d.R. auf dem Jahr 1980 und drückt aus, was Ihre Gebäude und Ihre Einrichtung im Jahre 1980 gekostet hätten. Für die Umrechnung verwendet der Versicherer Indexzahlen des statistischen Bundesamtes.
Wenn sich aus diesen Indexzahlen z.B. ergibt, dass Industriegebäude von 1980 bis heute um 70 % und Druckereimaschinen um 80 % teurer geworden sind, so betragen die Grundsummen für Ihre Gebäude 2,941 Mio. € und für Ihre Maschinen 6,111 Mio. €.
In dem Beispiel sind Ihre Gebäude damit mit 2,941 Mio. € Grundsumme und 70 % Wertzuschlag, Ihre Maschinen mit 6,111 Mio. DM Grundsumme und 80 % Wertzuschlag versichert.
Wenn ein Jahr vergangen ist, können Sie die Wertzuschläge neu festsetzen. Tun Sie dies nicht, rechnet der Versicherer die neuen Wertzuschläge aufgrund der aktuellen Indexzahlen aus.
Wenn im Beispiel aus den Indexzahlen nach einem Jahr hervorgeht, dass der Wertzuschlag für Industriegebäude jetzt 72 % und für Druckereimaschinen jetzt 83 % betragen muss, erhöht sich Ihre Versicherungssumme für die Gebäude auf 5,059 Mio. € und für die Betriebseinrichtung auf 11,183 Mio. €.
Immer dann, wenn die Preisentwicklung Ihrer Gebäude bzw. Betriebseinrichtung von der allgemeinen Preisentwicklung abweicht, sollten Sie die Wertzuschläge individuell festsetzen.
Wenn Sie in unserem Beispiel z.B. mitbekommen haben, dass die von Ihnen verwendeten Druckmaschinen aus irgendeinem Grund sich stärker verteuert haben als der Marktdurchschnitt, können Sie den Wertzuschlag Ihrer Maschinen dann z.B. auf 95 % festsetzen.
Worin liegt jetzt der Vorteil dieser Klauseln? Im Schadenfall haftet der Versicherer maximal bis zur Grundsumme zuzüglich doppeltem Wertzuschlag, vorausgesetzt, sowohl die Grundsumme als auch der einfache Wertzuschlag wurden richtig bemessen (z.B. durch ein Sachverständigengutachten).
Die Wertzuschlagsklauseln passen damit nicht nur Wertveränderungen zwischen der letztmaligen Festsetzung der Grundsumme an, sondern schützen auch vor einer inflationären Preisentwicklung zwischen dem Beginn des jetzigen Versicherungsjahres und dem Schadentag.
Wenn in dem Beispiel Ihre Druckmaschinen durch ein Feuer vernichtet werden, so bekommen Sie bei 6,111 Mio. Grundsumme zuzüglich 95 % Wertzuschlag = 11,916 Mio. € Versicherungssumme im Schadenfall maximal die 6,111 Mio. Grundsumme zuzüglich 190 % Wertzuschlag, also maximal 17,722 Mio. € erstattet, obwohl Sie nur aus 11,916 Mio. € Beitrag bezahlt haben.
Warum kann dies vorteilhaft sein? Nehmen wir einmal an, der Hersteller Ihrer Druckmaschinen hat eine faktische Monopolstellung am Markt. Aufgrund der Qualität seiner Maschinen sind seine Auftragsbücher voll. Wenn Sie regulär eine Maschine bestellen, hat diese sechs Monate Lieferzeit. Durch den Brand in Ihrer Firma muss der Hersteller jetzt 10 oder 20 Maschinen außerplanmäßig liefern. Sie wollen aber so schnell wie möglich wieder produzieren, denn Ihre FBU-Versicherung zahlt den Unterbrechungsschaden maximal 12 Monate lang. Der Hersteller Ihrer Druckmaschinen sagt Ihnen gegen einen Preisaufschlag von 20 % auf den normalen Listenpreis die Lieferung aller Ersatzmaschinen innerhalb von 4 Monaten zu. Den Preisaufschlag begründet er damit, dass er in seinem Betrieb jetzt einen Mehrschichtbetrieb fahren muß und den Aufschlag in Überstunden- und Schichtzuschläge investieren muss. Durch die Vereinbarung der Wertzuschlagsklauseln sind Sie auch für diesen Preiszuschlag Ihres Lieferanten ausreichend abgesichert.
Was passiert mit Werterhöhungen durch Erweiterungsinvestitionen? Diese müssen Sie dem Versicherer individuell aufgeben.
Warum wird hier eigentlich immer von den Wertzuschlagsklauseln gesprochen? Weil es eine Klausel gibt, in der Bestandserhöhungen manuell aufgegeben werden müssen und eine Klausel, in der eine bestimmte Summe für Bestandserhöhungen automatisch vereinbart werden kann.
Wenn Gebäude mit dem gleitenden Neuwert versichert werden, besteht eine Differenz zwischen dem Baupreisindex (2006: 10,45) und dem Prämienfaktor (2006: 13,5). Die Rückrechnung aus den Baukosten auf den Wert 1914 erfolgt mit dem Baupreisindex, der zu entrichtende Versicherungsbeitrag wird jedoch mit dem höheren Prämienfaktor multipliziert.
Wer also ein Gebäude im Wert von 1 Mio. € z.B. zum gleitenden Neuwert mit einem Beitragssatz von 0,5 %o versichert, zahlt also nicht, wie es eigentlich zu erwarten wäre, einen Jahresbeitrag von 500 €, sondern von 645,93 €. Versichert er das Gebäude nach der Wertzuschlagsklausel, bezahlt er nur 500 €!
Die Wertzuschläge sind Preisindizes, die vom statistischen Bundesamt ex post ermittelt werden, ähnlich der allgemein bekannten Inflationsrate. Die für 1999 ermittelten Wertzuschläge gelten für alle Neuabschlüsse des Jahres 2000.
Jahr | Index Arbeitsmaschinen | Index Betriebsgebäude |
---|---|---|
1980 | 100,0 | 100,0 |
1981 | 105,1 | 106,1 |
1982 | 111,6 | 110,4 |
1983 | 115,2 | 112,4 |
1984 | 118,5 | 114,7 |
1985 | 123,0 | 115,5 |
1986 | 127,6 | 117,9 |
1987 | 131,8 | 120,5 |
1988 | 135,3 | 123,0 |
1989 | 139,4 | 127,2 |
1990 | 144,7 | 135,1 |
1991 | 150,5 | 143,6 |
1992 | 155,8 | 150,7 |
1993 | 159,0 | 155,1 |
1994 | 160,0 | 158,3 |
1995 | 162,8 | 162,6 |
1996 | 165,9 | 163,3 |
1997 | 167,7 | 162,9 |
1998 | 169,7 | 163,5 |
1999 | 170,4 | 162,6 |