Winterreifenpflicht

Für Autofahrer gilt bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch und Eis- oder Reifglätte künftig eine Winterreifen-Pflicht. Eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist im November 2010 in Kraft getreten. Die bisherigen Regeln hatte ein Gerichtsurteil im Sommer 2010 für zu ungenau und damit für verfassungswidrig erklärt.

Wer künftig bei Winterwetter und glatten Straßen mit Sommerreifen erwischt wird, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro und einem Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg rechnen. Bei Verkehrsbehinderung infolge falscher Bereifung steigt das Bußgeld auf 80 Euro und einen Punkt.

Der Haftpflichtschutz bleibt gemäß Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) für Autofahrer mit Sommerreifen in jedem Fall bestehen, wenn diese im Winter einen Unfall verursachen. Die Versicherung übernimmt den Schaden des Unfallopfers.

Laut GDV werden die Schäden am eigenen Auto ebenfalls bezahlt, der Versicherungskunde geht nicht leer aus. Einzige Ausnahme: Der Autofahrer hätte vor Fahrtantritt oder während der Fahrt erkennen müssen, dass Sommerreifen angesichts der Straßenverhältnisse völlig ungeeignet sind. Kommt es deshalb zu einem Unfall, kann die Versicherungsleistung anteilig gekürzt werden.