Wochenendhäuser sind - zu meist erhöhten Prämien - im Rahmen der Gebäude-Feuer-, Gebäude-Leitungswasser- und Gebäude-Sturm-, sowie der Hausratversicherung separat zu versichern und werden dann aber wie ganz normale Wohnhäuser bei der Schadenregulierung angesehen.
Bei Abwesenheit sollten die Sicherungen (wie z.B. Klappläden) des Wochenendhauses angewandt werden, damit voller Versicherungsschutz besteht.
Das Haftpflichtrisiko eines im Inland gelegenen Schrebergartens oder Wochenendhauses einschließlich des dazugehörigen Grundstücks ist über die Privat-Haftpflicht-Versicherung abgedeckt.
Wenn das Wochenendhaus, auch wenn nur kurzfristig, an andere vermietet wird, muss ein besonderer Haftpflicht-Versicherungsschutz beantragt werden.
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