Wohngebäudeversicherung

Dieser Überblick richtet sich in erster Linie an den interessierten Endverbraucher.

Sicherlich haben auch Sie viel Geld in Ihre eigenen vier Wände investiert. Und Ihr wertvoller materieller Besitz ist zahlreichen Gefahren ausgesetzt. So kann z. B. ein Brand im Nu zerstören, was Sie sich in langen Jahren im wahrsten Sinne des Wortes aufgebaut haben. Die Wohngebäudeversicherung hilft in solch einem Fall.

Welche Schäden sind über die Wohngebäudeversicherung abgesichert?

Die so genannte ”Verbundene Wohngebäudeversicherung” ersetzt im wesentlichen Schäden, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel entstehen.

Was ersetzt der Versicherer?

Im Schadenfall haben Sie den Anspruch auf folgende Leistungen:

Manchmal ist eine Selbstbeteiligung zu tragen. Diese Regelung und der damit oftmals verbundene Beitragsrabatt, werden von den Versicherern sehr unterschiedlich gehandhabt.

Was gehört zum Wohngebäude?

Ein Wohngebäude besteht nicht nur aus Dach und Wänden. Alle Dinge, die ein Haus bewohnbar machen, gehören ebenfalls dazu:

Auch gehören außen am Gebäude angebrachte Antennen, Markisen und Überdachungen zum Gebäude. Dagegen müssen Nebengebäude, Zäune etc. bei den meisten Versicherern separat deklariert werden.

Wie vermeide ich eine Unterversicherung?

Unterversicherung bedeutet, dass der Versicherer nur einen Teil des Schadens ersetzt, da die von Ihnen festgelegte Versicherungssumme nicht dem tatsächlichen Wert des Gebäudes und seiner Bestandteile entspricht. Im Schadenfall bedeutet das ein großes Ärgernis, denn der Geldverlust ist weitaus höher als der durch eine niedrige Versicherungssumme eingesparte Beitrag. Somit ist es wichtig, eine ausreichende Versicherungssumme für Ihr Gebäude zu finden. Ausschlaggebend sind dafür zwei Komponenten:

Die Ermittlung der Versicherungssumme des Gebäudes?

Verschiedene Methoden bieten sich zur Berechnung der Versicherungssumme an:

Für alle Berechnungsmöglichkeiten gilt: Achten Sie darauf, dass ein Unterversicherungsverzicht Vertragsbestandteil wird: Der Versicherer verzichtet von Beginn an darauf, im Schadenfall eine Unterversicherung geltend zu machen. Das gilt natürlich nicht, wenn von Ihnen unzutreffende Angaben beim Abschluss gemacht wurden.

Der richtige Versicherungswert

Ausreichend ist eine Versicherungssumme außerdem nur dann, wenn sie auch zu einem späteren Zeitpunkt dem aktuellen Neubauwert Ihres Wohngebäudes entspricht. Doch die Baupreise ändern sich ständig und mit ihnen auch die Kosten, die im Schadenfall entstehen würden.

Wir empfehlen somit, die Versicherung als "gleitende Neuwertversicherung" abzuschließen: Ihre Versicherungssumme wird automatisch der aktuellen Baupreisentwicklung angepasst.

Bei den meisten Versicherern wird die Versicherungssumme in Mark des Jahres 1914 festgelegt. Diese Basisversicherungssumme bleibt unverändert, aber die Entwicklung der Baukosten wird durch den sogenannten gleitenden Neuwertfaktor, der jährlich überprüft wird, berücksichtigt. Dessen Änderungen schlagen sich in einem erhöhten oder reduzierten Beitrag nieder. Einige Versicherer bieten diesen Wert Mark 1914 nicht mehr an, sondern ändern stattdessen jährlich die zum Vertragsbeginn ermittelte DM-Versicherungssumme. Solange der Unterversicherungsverzicht Vertragsbestandteil bleibt, ist diese Variante ebenfalls ohne Bedenken zu empfehlen.

Wichtig: Melden Sie dem Versicherer auch nach Vertragsabschluß Wertverbesserungen, z.B. durch nachträgliche Um-, An- oder Ausbauten an, da diese bei einer Indexerhöhung natürlich nicht erfasst werden können.

Welche Schäden sind von der Versicherung ausgeschlossen?

Die Wohngebäudeversicherung deckt nicht alle Schäden am Gebäude. Nachfolgend ein Auszug der Ausschlüsse, wobei zu beachten ist, dass die Versicherer ausgeschlossene Gefahren teilweise individuell in ihren Versicherungsschutz wieder mit einbeziehen können: Nicht versichert sind im Regelfall:

Was ist beim Kauf bzw. Verkauf des Gebäudes zu beachten?

Nach dem Versicherungsvertragsgesetz geht der Versicherungsvertrag zum Erwerbszeitpunkt mit allen Rechten und Pflichten auf einen Erwerber über.

Aber: Bei einem Gebäudekauf wird der Käufer erst mit der grundbuchamtlichen Eintragung zum Eigentümer, also nicht mit Unterzeichnung des Kaufvertrages oder am Tage der Auflassung. Zum gleichen Zeitpunkt wird er Vertragspartner der Versicherung. Beachten Sie, dass sich die grundbuchamtliche Umschreibung über Monate hinziehen kann.

Der Käufer hat nun, wenn der Vertrag auf ihn übergegangen ist, ein außerordentliches Kündigungsrecht. Möchte er den Vertrag nicht behalten, kann er ihn innerhalb eines Monats nach der grundbuchamtlichen Umschreibung kündigen.

Ausnahme: Er erfährt erst nach der Umschreibung von der Existenz des Versicherungsvertrages. Dann beginnt die Monatsfrist mit dem Tag der Kenntniserlangung.

Eine Besonderheit: Wird der Vertrag gekündigt, schuldet der Verkäufer dem Versicherer trotzdem den Beitrag bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahres. Vom Erwerber kann der Versicherer in diesem Fall keine Zahlungen verlangen.


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Weiterführende Links

Wohngebäudeversicherung: Versicherte Gefahren

Wohngebäudeversicherung: Was tun im Schadenfall

Kleines Lexikon zur Wohngebäudeversicherung

Wohngebäudeversicherung: Sturm, Hagel


Quellenhinweis

Wir bedanken uns bei dem Verband der Fairsicherungsmakler®, der uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte.