Die Leistungen des Versicherers umfassen die Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Sturm oder Hagel zerstört oder beschädigt werden.
Deckt der Sturm das Dach ab, besteht im Rahmen der Gebäude-Sturm-Versicherung Versicherungsschutz.
Einige Versicherer haben Sturnmschäden an Markisen, Antennen o. ä. obligatorisch in den Gebäude-Versicherungs-Vertrag mit eingeschlossen. Bei anderen Versicherern müssen außen am Gebäude angebrachte Gegenstände extra versichert werden. Zu den außen am Gebäude angebrachte Sachen gehören ebenfalls: Leuchtröhrenanlagen, Schilder, Transparente, Ständer und Masten.
Hat der Sturm das Dach abgedeckt oder ein Fenster eingedrückt und Regen dringt in das Haus ein, besteht für die angerichteten Schäden Versicherungsschutz im Rahmen der Gebäude-Sturm-Versicherung.
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die der Regen ohne Sturmeinwirkung anrichtet.
Hagelschäden sind in der Gebäude-Sturm-Versicherung standardmäßig mitversichert, ohne dass es auf die Windstärke zum Zeitpunkt des Hagelschlages ankommt.