Wohngebäudeversicherung: Versicherte Gefahren

Gebäudebesitzer brauchen ausreichenden Versicherungsschutz. Ist das Gebäude zerstört, bezahlt der Versicherer den ortsüblichen Neubauwert. Bei Beschädigungen werden die Reparaturkosten ersetzt. Sind Wohnräume unbenutzbar, zahlt der Versicherer für einen bestimmten Zeitraum, zum Beispiel sechs oder zwölf Monate, den Mietverlust oder den ortsüblichen Mietwert, wenn der Kunde die Räume selbst bewohnt hat.

In der Regel sind die einzelnen Gefahren (Feuer, Leitungswasser, Sturm ab Windstärke 8 und Hagelschäden) in der verbundenen Wohngebäudeversicherung enthalten. Die Risiken können aber auch einzeln versichert werden.

Eine Feuerversicherung darf auf gar keinen Fall fehlen, denn wenn es brennt, dann oft richtig. Meist ist die Feuerpolice sogar Voraussetzung für einen Bankkredit zum Hausbau. Die Versicherung ist als Einzelpolice oder im Paket mit dem Schutz für die Risiken Sturm/Hagel und Leitungswasser zu haben. Versichert sind jeweils die Schäden am Haus und an fest eingebautem Mobiliar wie Einbauschränken oder Teppichböden sowie die Abbruch- beziehungsweise Aufräumkosten.

Eine Sturmversicherung lohnt sich nach den schlimmen Erfahrungen der vergangenen Jahre in allen Teilen Deutschlands. Eigentümern von Fußbodenheizungen und allen Gebäudebesitzern in Regionen mit aggressivem Leitungswasser ist auch eine Leitungswasserversicherung dringend zu empfehlen.

Gegen Extraprämie ist eine Elementarschadenversicherung zu haben, die als Zusatz zur Gebäudepolice abgeschlossen werden kann. Versichert sind u. a. Schäden durch Erdbeben, Erdrutsch und Überschwemmung.


Weiterführende Links

Siehe Wohngebäudeversicherung


Quellenhinweis

Die zentralen Teile des Artikels wurden mit freundlicher Genehmigung des „Informationszentrums der deutschen Versicherer ZUKUNFT klipp + klar“ zur Verfügung gestellt.