Meist ist es so, dass im Falle von Zeiten eines finanziellen Engpasses – zum Beispiel wegen Arbeitslosigkeit – die Versicherungsprämie nicht mehr gezahlt werden kann. Damit ist der gesamte Versicherungsschutz gefährdet, wenn es aufgrund der finanziellen Probleme des Kunden zu einer Kündigung oder Beitragsfreistellung kommt.
Bei Kündigung würde der Versicherungsschutz natürlich vollständig erlöschen. Bei Beitragsfreistellung durch den Kunden wird der Versicherungsschutz – soweit möglich – auf entsprechende niedrigere Versicherungssummen herabgesetzt. Eine spätere „Reaktivierung“ des ursprünglichen Versicherungsschutzes ist dann mit erneuter Gesundheitsprüfung möglich.
Positiver sind vertragliche Vereinbarungen, wonach die Versicherung für eine bestimmte Dauer beitragsfrei gestellt werden kann. Und das, ohne den wichtigen Versicherungsschutz einzubüßen. Technisch werden die notwendigen BU-Risikoprämien während dieser Zeit zum Beispiel aus dem vorhandenen Deckungskapital einer vorhandenen Hauptversicherung finanziert. Oder aber, der Kunde kann die gestundeten Prämien später nachzahlen.
Quellenhinweis:: Wir bedanken uns für die Unterstützung der SMARTcompagnie GmbH, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.smartcompagnie.de (Stand des Originaltextes 03.2006).