Zillmerung

Benannt nach August Zillmer (1831 – 1893).

Ein versicherungsmathematisches Verfahren bei dem bereits angefallene, aber noch nicht getilgte Abschlusskosten in der Lebens- und Privaten Krankenversicherung (PKV) Berücksichtigung finden.

Lebensversicherung

Bei einem gezillmerten Tarif gelangt das Deckungskapital zum Anfang des Vertrags ins Minus. Dadurch ergibt sich zu Beginn der Vertragszeit kein bzw., im Laufe der ersten Jahre, nur ein gering aufbauender Rückkaufswert.

Manche Gesellschaften bieten Misch-Tarife mit sogenannter Teil-Zillmerung an. Bei diesen Tarifen verteilen sich die Abschlusskosten z.B. auf die ersten 5 Jahre, wodurch ein Kompromiß „Rückkaufswert vs. Abschlusskosten“ eingegangen wird.

Zusammenfassende Vor- und Nachteile für den VN

Der Vorteil eines gezillmerten Tarifes liegt - im Gegensatz zu einem ungezillmerten Vertrag - in einer höheren Ablaufleistung zum Ende des Vertrags. Hierzu ist es selbstredend notwendig, den Vertrag bis zum Ende der vereinbarten Vertrauslaufzeit zu bedienen.

Der Vorteil bei einem ungezillmerten bzw. einem teilgezillermten Tarif liegt in einem höheren Rückkaufswert bzw. einer höheren beitragsfreien Versicherungssumme bei einer frühen Kündigung des Vertrags. Die Ablaufleistung ist etwas geringer als bei einem gezillmerten Tarif.