Zurechnungszeit (BU)

Die Zeit vom Eintritt des Versicherungsereignis bis zum vollendeten 60. Lebensjahr wird bei der Erwerbsminderungsrente und der Hinterbliebenenrente als Zurechnungszeit angerechnet. So beträgt die Zurechnungszeit beispielsweise bei Rentenbeginn mit 30 Jahren 360 Monate, bei Beginn mit 40 Jahren 240 Monate. Die Zurechnungszeit erhält außerdem den Wert der bereits getätigten durchschnittlichen Beitragsleistung aus dem Beschäftigungsverhältnis (erreichte EP / Monate Beschäftigungsverhältnis).


Quellenhinweis:: Wir bedanken uns für die Unterstützung der SMARTcompagnie GmbH, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.smartcompagnie.de (Stand des Originaltextes 03.2006).