Revision der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie

Noch haben Versicherungsvermittler die deutsche Umsetzung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie, die VVG-Reform und die Diskussionen um die Regulierung der Finanzvermittlung im Ohr, schon droht aus Brüssel neues Ungemach: Die Revision der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie (IMD2) steht an. Ein Überblick nach derzeitigem Stand.

Die Kommission erwägt offenbar, auch Versicherungsunternehmen und ihre Angestellten in den Anwendungsbereich der Richtlinie einzubeziehen. Während die Zielsetzung bereits klar scheint, sind Reichweite und Weg noch offen. So ist z.B. noch fraglich, ob alle Mitarbeiter oder nur solche mit Kundenkontakt oder nur diejenigen, die Versicherungsvermittlung ausüben, betroffen sein sollen. Auch die Anforderungen an die Qualifikation sind noch nicht geklärt. Demgegenüber soll Versicherungsvermittlung im Nebenberuf aus dem Anwendungsbereich ausgenommen werden, wenn ihre Regulierung aus Verbraucherschutzgründen nicht erforderlich erscheint. Als Beispiel wird etwa die Vermittlung eines „kleinen persönlichen Versicherungspakets“ bei Abschluss von Mietwagenverträgen genannt. Das klingt zunächst einleuchtend. Es ist allerdings zu bedenken, dass solche „Impulsverträge“ häufig überflüssig und/oder schon vorhandene Deckungsbausteine enthalten und zudem sehr teuer sind. Verbraucher können in der Regel ohne Hilfe nicht beurteilen, ob solche Verträge den bestehenden Versicherungsschutz sinnvoll ergänzen.

Management von Interessenkonflikten und Transparenz

Dieser Themenbereich wird von Versicherungsvermittlern besonders akribisch und mit Sorgen beobachtet werden. Schließlich geht es ums Eingemachte. Vertreter sorgen sich um ihre Provisionseinkünfte. Makler sehen sich durch Zweifel an ihrer Unabhängigkeit pauschal ins Unrecht gesetzt. Umso mehr beeindruckt der jedenfalls im Moment behutsame Umgang der Kommission mit diesem Thema. Es wird offenbar überlegt, die mit der sogenannten PRIPs-Initiative verfolgten Ziele bereits im Rahmen der jetzt anstehenden Revision der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie teilweise umzusetzen. Die Kommission hatte bereits im vergangenen Jahr in einer Mitteilung an das Europäische Pralament und den Rat angekündigt, für Kleinanlegerprodukte (Packeged Retail Investment Products) horizontal einheitliche Regeln im Hinblick auf Anlegerinformationen und Vertrieb zu schaffen. Dabei sollen die Bestimmungen der Finanzmarktrichtlinie (MiFID) zum „Wohlverhalten“ und zu Interessenkonflikten eine klare Linie vorgeben. Jetzt sollen die Regeln der Finanzmarktrichtlinie (MiFID) horizontal mit den Regeln der Versicherungsvermittlerrichtlinie verzahnt werden. Dies bedeutet horizontaler Ansatz, aber unterschiedliche Regelungstiefe. Denn der MiFID-Ansatz ist auf die Versicherungsprodukte beschränkt, die als PRIPs gelten. Deshalb werden die Anforderungen an Information und Transparenz bei Lebensversicherungen mit Investitionsrisiko im Vergleich zu klassischen Lebensversicherungs- und Nichtlebensprodukten verschärft. So wird der Provisionsausweis bei Fondspolicen obligatorisch (hard disclosure), bei klassischen Lebensversicherungen und Nichtlebensprodukten aber nur auf Anforderungen durch den Kunden notwendig (soft disclosure). Insgesamt will die Kommission nicht zu tief in die bestehenden Vergütungsstrukturen eingreifen, sondern nur Orientierungsprinzipien vorgeben, die der nationalen Ausgestaltung Spielraum lassen. Die Behandlung des nur in Deutschland geltenden Provisionsabgabeverbots oder die Ausgestaltung des Provisionsausweises in Prozent oder Euro sollen z.B. der nationalen Umsetzung vorbehalten bleiben. Für Vertreter und Makler sollen zudem europaweit faire Wettbewerbsbedingungen (level playing field) gelten, die Courtage- und Provisionszahlungen durch Versicherer gleichermaßen zulassen.

Für den Bereich grenzüberschreitender Versicherungsvermittlung soll rechtliche Klarheit geschaffen werden. Nach Umsetzung der bisherigen Richtlinie bestehen unterschiedliche Rechtsstandards, die der Harmonisierung bedürfen. Der dazu erforderliche Rechtsrahmen soll möglichst schlank gestaltet werden und sich an den grenzüberschreitenden Notwendigkeiten orientieren.

Zeitplan

Die europäische Organisation der Aufsichtsbehörden CEIOPS ist zu den Plänen der Kommission bereits befragt worden. Die Antwort steht noch aus. Die öffentliche Konsultation wird am 01.10.2010 gestartet – für Vermittler die letzte Möglichkeit, sich zu den Plänen der Kommission zu äußern. Die Versicherungsvermittler sollen daher versuchen, zu den Plänen und Fragen der Kommission ein Meinungsbild zu entwickeln und über die Verbände an die Kommission zu kommunizieren. Zum Abschluss erfolgt am 10.12.2010 ein public hearing in Brüssel. Ende 2011 soll dann ein Richtlinienentwurf der Kommission an den Europäischen Rat und das Parlament übermittelt werden.

Persönliche Erfahrungen

Sichtlich befremdet berichtete kürzlich Tomas Kukal, Legal Officer in der Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der Europäischen Kommission in Brüssel und dort zuständig für die rechtliche Aufarbeitung der Richtlinie, öffentlich über eine persönliche Begegnung mit einem Versicherungsvermittler: Dieser sei nicht in der Lage gewesen, ihm den Unterschied zwischen Versicherungsmakler und Versicherungsvermittler zu erklären. Zudem habe der Vermittler den an ihn gerichteten Wunsch nach einer unabhängigen und ausgewogenen Beratung und Marktuntersuchung nicht verstanden. Stattdessen habe er wiederholt versucht, offensichtlich überflüssige Produkte zu verkaufen.

Kukal merkt noch an, dass das deutsche Modell Vorbild für eine europaweite Regelung sein könnte: die klare Polarisierung Versicherungsmakler – Versicherungsvertreter, der Grundsatz der ausgewogenen Marktuntersuchung für Makler sowie die alternativen Bezahlsysteme Courtage oder Honorar.

Fazit

Vielleicht hat sich Kukal mit diesen Ausführungen etwas weit „aus dem Fenster gehängt“. Gleichwohl offenbaren sie den Geist der Revision: Harmonisierung des Vermittlungsrechts, Verbesserung des Verbraucherschutzes durch qualifizierte und unabhängige Vermittler, Sicherstellung einer fairen Bezahlung. Hohe Güter für Makler. Wenn die Regelungsdichte für die Vermittlung von Fondspolicen steigt, ist dies kein Zufall: Zahlreiche beim Ombudsmann anhängige Beschwerden indizieren den Regelungsbedarf. Sind doch in der Vergangenheit schon Fondspolicen als „Sparbücher mit 7%“ verkauft worden. Insgesamt stehen die Chancen gut, dass Qualitätsvermittler erfolgreich bleiben. Jetzt ist für die die Gelegenheit, sich berufsständisch auszutauschen und die eigenen Vorstellungen und Interessen in den Regulierungsprozess einzubringen.


Quellenhinweis

Hans-Ludger Sandkühler, Rechtsanwalt in der Kanzlei Wolter - Hoppenberg

Mit freundlicher Genehmigung von AssCompact