Lehnt ein ALG-II-Bezieher einen angebotenen Job oder eine Maßnahme ab, wird er
laut ARAG Experten empfindlich bestraft: Der Regelsatz kann für ein Vierteljahr
bis zu 30 Prozent gekürzt werden. Wird zum zweiten Mal innerhalb eines Jahres
ein zumutbarer Job verweigert, können sogar 60 Prozent Abzug fällig werden. Die
dritte Ablehnung kann eine komplette Streichung der Zahlungen im Folgejahr nach
sich ziehen. Zeigt der Betroffene Reue und erfüllt seine Pflichten nachträglich,
kann die Strafe rückwirkend abgemildert werden. Die ARAG Experten weisen darauf
hin, dass diese Regelungen allerdings erst am 1. Januar 2007 in Kraft treten.