Gabelstapler

Bestimmte Haftpflichtrisiken aus Haltung und Gebrauch von Kraftfahrzeugen können abweichend von der so genannten Benzinklausel in einer Betriebshaftpflichtversicherung eingeschlossen werden:

Seit dem 1. Januar 2008 zählen hierzu auch Hub- und Gabelstapler mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/h. Zuvor galten Gabelstapler mit mehr als 6 km/h Höchstgeschwindigkeit nicht als selbstfahrende Arbeitsmaschine und mussten daher über eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abgesichert werden.

Weiterführende Links

Ausschlüsse (Haftpflichtrecht)

Benzinklausel


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...