Ausschlüsse (Haftpflichtrecht)

Nach Ziffer 7 AHB 2008 sind die nachfolgenden Haftpflichtansprüche grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Einige von ihnen werden in den Besonderen Bedingungen, zum Beispiel zur Privat- oder Betriebshaftpflichtversicherung, wieder eingeschlossen.


Weiterführende Links

Allmählichkeitsschäden

Bearbeitungsschäden und Tätigkeitsschäden


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...