Gewinnbeteiligung

Versicherer und Versicherungsnehmer können zur Betriebs-/Produkthaftpflichtversicherung eine sog. Gewinnbeteiligungsvereinbarung treffen. Hierzu gibt es verschiedene Modelle am Markt. Inhalt einer solchen Vereinbarung kann es z.B. sein, dass der Versicherungsnehmer an dem Gewinn, den der Versicherer innerhalb eines Versicherungsjahres unter Berücksichtigung von Schadenaufwendungen, Schadenreserven und Verwaltungskosten erzielt, mit einem bestimmten Prozentsatz (z.B. 20 Prozent) beteiligt wird.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...