Messe

Übliche Erweiterung der Betriebshaftpflichtversicherung. Eingeschlossen werden Haftpflichtschäden, die bei der Teilnahme an Messen und Ausstellungen verursacht werden. Der Geltungsbereich ist weltweit.

weiterführende Links

Ausschlüsse (Haftpflichtrecht)


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...