Produktumweltschäden

Gemäß Ziffer 7.10 AHB 2008 verbleibt das herkömmliche Umwelt-Produkthaftpflichtrisiko (z.B. Schäden durch Umwelteinwirkungen auf Boden, Luft oder Wasser durch chemische Produkte bei deren Verwendung durch den Abnehmer) in der Betriebs-/Produkthaftpflichtversicherung und wird nicht der Umwelthaftpflichtversicherung zugeordnet. Um Deckungslücken im Vergleich zur Umwelthaftpflichtversicherung zu vermeiden, ist es empfehlenswert, den dort enumerativ aufgeführten Versicherungsschutz für bestimmte Arten von reinen Vermögensschäden (z.B. Schäden aus der Verletzung von Aneignungsrechten) in die Umwelt-Produktdeckung zu übertragen.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...