Systemhersteller

Der Begriff des Systemherstellers ist insbesondere aus dem Bereich der Kfz-Zulieferer bekannt. Man versteht hierunter Zulieferer, die komplette Gesamtkomponenten wie Klimaanlagen, Lenkräder mit integrierten Airbagsystemen, ABS-Bremssysteme oder komplette Armaturenbretter liefern. Die Einzelteile für die erstellten Systeme beziehen die Systemlieferanten ihrerseits ebenfalls von Zulieferern. Sind gelieferte Systeme fehlerhaft und werden deshalb z.B. Austauschmaßnahmen erforderlich, kann sich der Kfz-Hersteller direkt an den Systemlieferanten halten. Die Produkthaftpflichtversicherung berücksichtigt diese Konstellation in den einzelnen Bausteinen (z.B. beim Einzelteileaustausch).


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...