Leitungsschaden

Schäden an Leitungen und Rohren, vor allem anlässlich von Bauarbeiten, sind vom Versicherungsschutz nach den Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen ausgeschlossen, werden aber zum Beispiel in Betriebshaftpflichtversicherungen für Baubetriebe als Einschluss angeboten. Die Deckungssumme ist oft deutlich höher als diejenige für Tätigkeitsschäden.

„Eingeschlossen ist- – abweichend von Ziffer 7.7 AHB 2008 – die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an Erdleitungen (Kabel, unterirdische Kanäle, Wasserleitungen, Gasrohre und andere Leitungen) sowie Frei- und/oder Oberleitungen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden." (Besondere Bedingungen Einschluss von Leitungsschäden)

Weiterführende Links

Ausschlüsse (Haftpflichtrecht)

Tätigkeits Bearbeitungsschäden (HV)


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...