Umweltbasisdeckung (BHV)

Versicherungsschutz besteht für Umwelteinwirkungen, die im 
Zusammenhang mit dem im Versicherungsschein beschriebenen Risiko 
stehen, soweit diese Umwelteinwirkungen nicht von Anlagen oder 
Tätigkeiten ausgehen oder ausgegangen sind, die unter den 
Anwendungsbereich der Risikobausteine Ziffer 2.1 bis 2.6 fallen, 
unabhängig davon, ob diese Risikobausteine vereinbart wurden oder 
nicht

Beispiele:


Standardmäßig zusätzlich mitversichert sind bei Risiken des Baugewerbes zusätzlich: