Vermietung

Der Versicherungsnehmer hat Versicherungsschutz aus der Vermietung von mehreren vermieteten Zimmern (Wohnräumen) oder Betten, die je nach Tarif unterschiedlich begrenzt sein können. Auch die Vermietung von Wohnungen, Garagen und Gewerberäumen ist in neueren Privathaftpflichttarifen teilweise mitversichert.

Weiterführende Links

Private Haftpflichtversicherungen (PHV)

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht (BHV)


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...