Die mitversicherten Risiken in der BHV sind vielfältig und auf die speziell zu versichernden Betriebsarten in verschiedenen BBR zugeschnitten. Es ist daher wichtig, das zu versichernde Risiko ausreichend zu ermitteln, um den notwendigen Versicherungsschutz festlegen zu können. Die geschieht durch Fragebögen und/oder Antragsfragen der VR.
Generell eingeschlossen sind meist die Haftungsrisiken:
- der mitversicherten Personen,
- der Ansprüche mitversicherter Personen untereinander,
- aus Regressansprüchen der BG,
- Auslandsschäden aus Geschäftsreisen,
- Vermögensschäden (wobei der Deckungsumfang eng ist und nicht mit einer speziellen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung zu vergleichen),
- Verletzung von Datenschutzgesetzen (als Unterfall mitversicherter Vermögensschäden),
- in Verbindung mit dem Besitz von eigengenutzten Immobilien,
- vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht als Mieter oder Pächter,
- Belegschafts- und Besucherhabe,
- Mietsachschäden anlässlich von Geschäftsreisen,
- aus der konventionellen Produkthaftpflicht (Personen- und Sachschäden), die sich schon aus Ziff. 1.1 AHB ergibt,
- Umwelthaftpflicht-Basisversicherung,
- Vorsorgeversicherung.