AXA Leben wird von Hamburger Verbraucherschützern verklagt

Der Bund der Versicherten e.V. (BdV) und die Verbraucherzentrale Hamburg e.V. haben Klage gegen die AXA Lebensversicherung AG eingereicht. Hintergrund der rechtlichen Auseinandersetzung sind die von der AXA verwendeten Widerrufsbelehrungen, die aus Sicht der Kläger kundenfeindlich, fehlerhaft und intransparent sind. 

Hamburg - Sitz der "wichtigsten Verbraucherschutzorganisationen Deutschlands"

Zuvor hatten der BdV und die Verbraucherzentralen das Unternehmen wegen der vierseitigen Widerrufsbelehrung abgemahnt, die Versicherungsnehmer der AXA Relax PrivatRente Chance erhalten. Die Verbraucherschützer kritisieren, dass diese Belehrung den Vertragspartner unangemessen benachteilige und es dem Kunden erschwere, sich kostenneutral vom Vertrag zu lösen.

Stephen Rehmke, Vorstand des BdV, betont die Bedeutung des Widerrufsrechts: „Verbraucher sollen den Fehlkauf einer Lebensversicherung unkompliziert rückgängig machen können, ohne wirtschaftliche Nachteile zu erleiden.“ Die AXA unterlaufe mit ihrer aktuellen Praxis diese gesetzlichen Vorgaben.

Kern des Problems ist die Verrechnung von Abschluss- und Vertriebskosten bei der Rückerstattung des Rückkaufswertes. Nach EU-Recht müssen Kunden bei einem Widerruf ihrer Lebensversicherung den vollen Rückkaufswert und die Überschussbeteiligung ohne Abzug solcher Kosten erhalten. Die Widerrufsbelehrung der AXA erweckt jedoch den Eindruck, dass die Widerrufsfolgen denen einer Kündigung entsprechen, bei der diese Kosten abgezogen werden dürfen.

Darüber hinaus kritisieren die Kläger die Länge und Komplexität der Widerrufsbelehrung als unverhältnismäßig lang und damit intransparent. Dies verstoße gegen europarechtliche Vorgaben, wonach Verbraucherinformationen klar und verständlich sein müssen.

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