„Finanzwende“ schlägt wieder zu: Klage gegen Riester-Kürzungen

Nachdem vor wenigen Tagen das Recherche-Team der Bürgerbewegung Finanzwende den Riester- und Rürup-Renten jeglichen Nutzen abgesprochen hat und der verantwortliche Mathematiker Axel Kleinlein auch Widersprüche der Branche im Keim erstickt hat, folgt nun der nächste Schlag.

Bürgerbewegung Finanzwende e.V.

Die Bürgerbewegung Finanzwende und die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) gehen gemeinsam gegen die Zurich Lebensversicherung vor. Der Vorwurf lautet, dass die Zurich unzulässige Rentenkürzungen vornimmt, ein Problem, das auch bei anderen Versicherern mit ähnlichen Vertragsklauseln auftritt. Ziel ist ein Grundsatzurteil, das Tausenden von Kunden mit fondsgebundenen Riester-Verträgen zu höheren Renten verhelfen könnte. Bereits in der Vergangenheit hatte die Verbraucherzentrale NRW neben der Zurich zwei weitere Versicherer in dieser Sache abgemahnt.

Ein wichtiger Wendepunkt in dieser Angelegenheit war das Urteil des Landgerichts Köln (LG Köln) gegen die Zurich im Fall eines Kölner Riester-Kunden (Az.: 26 O 12/22). Der Kläger wurde von der Finanzwende unterstützt und der Versicherer zog später überraschend seine Berufung zurück, so dass das Urteil rechtskräftig wurde. Damit musste Zurich die einseitige Kürzung der Rentenansprüche rückgängig machen. Trotz dieser Niederlage behauptet die Zurich gegenüber anderen Versicherten, dass es sich bei diesem Urteil um einen Einzelfall handele, der keine Breitenwirkung entfalte.

Die Verbraucherzentrale NRW und die Finanzwende gehen nun entschieden gegen die Praxis der Rentenkürzung vor und haben die Zurich abgemahnt. Sollte der Versicherer nicht einlenken, planen sie eine Verbandsklage, die weitreichende Folgen für alle von der beanstandeten Klausel Betroffenen haben könnte. Stephanie Heise, Bereichsleiterin Verbraucherfinanzen der Verbraucherzentrale NRW, und Britta Langenberg von der Finanzwende machten deutlich, dass es nicht hinnehmbar ist, wenn Versicherer versuchen, solche Urteile zu ignorieren und ihre Geschäftspraxis unverändert fortzusetzen.

Auch die Verbraucherzentrale NRW hat die Axa Lebensversicherung und die LPV Lebensversicherung (ehemals Postbank Lebensversicherung) wegen ähnlicher Praktiken abgemahnt. Die Verbraucherschützer vermuten, dass weitere Anbieter ähnlich verfahren und somit noch mehr Kunden betroffen sein könnten.

Das Ausmaß der Rentenkürzungen kann erheblich sein. Dies zeigt das Beispiel eines Riester-Vertrages, bei dem der Rentenfaktor von 37,34 Euro auf 27,97 Euro pro 10.000 Euro Kapital gesenkt wurde, was zu einer erheblichen monatlichen Rentenkürzung führt. Dieser Fall macht deutlich, wie wichtig es ist, gegen solche Praktiken gerichtlich vorzugehen, um die Rechte der Versicherten zu schützen und ihnen die ihnen zustehenden Rentenleistungen zu sichern.