Thomas Richter vom BVI war buchstäblich in Stockholm, als in Berlin die Entscheidung für ein staatliches Standardprodukt in der privaten Altersvorsorge fiel. Er fasst die allgemeine Reaktion so zusammen:
„Das hat, glaube ich, niemand gerechnet. Also auch bei den Teilnehmern dieser Reise in Schweden hatte keiner damit gerechnet."
Dabei war das Thema Staatsfonds nicht neu. Bereits in der Fokusgruppe der Ampelregierung im Januar 2023 wurde darüber abgestimmt, mit dem klaren Ergebnis 12 zu 6 dagegen. Im Koalitionsvertrag der neuen Regierung kein Wort davon. Im ersten Gesetzentwurf ebenfalls nicht. Und dann, drei Tage vor der Abstimmung im Bundestag: „Plötzlich springt der Staatsfonds wie Kai aus der Kiste."
Der eigentliche Kostendeckel: Der Staat
Richter lässt keinen Zweifel daran, was hinter dem staatlichen Produkt steckt. Die treibende Kraft seien die Verbraucherschützer und das eigentliche Ziel sei eine Kostenbenchmark:
„Der eigentliche Kostendeckel sind nicht die 1,0 Prozent aus dem Gesetz, sondern das, was der Staatsfonds kosten wird."
Das staatliche Produkt werde naturgemäß günstiger sein als jedes private Angebot. Alle privaten Anbieter müssen sich künftig daran messen lassen, egal, was im Gesetz steht.
Und der viel beschworene faire Wettbewerb? Richter ist unmissverständlich:
„Die Botschaft höre ich wohl. Allein mir fehlt der Glaube."
Der Staat biete nämlich etwas, das kein privater Anbieter je replizieren könne: das implizite Sicherheitsversprechen. Die Annahme vieler Anleger, der Staat werde sie im Ernstfall schon raushauen, sei ein struktureller Wettbewerbsvorteil, „den kann niemand ausgleichen."
Dazu kommt ein praktisches Argument: Die Stunden, die Beamte und öffentliche Angestellte bereits jetzt damit verbringen, das staatliche Produkt zu konzipieren, tauchen in keiner Kostenrechnung auf. Bei privaten Anbietern wäre das anders:
„Unsere Leute arbeiten auch an dem Produkt, die werden auch bezahlt, weil sie ihre Miete zahlen müssen und zwar aus den Gebühren der Anleger."
Was Schweden wirklich sagt
Die Delegationsreise führte Richter zum schwedischen Finanzministerium, zum Management des AP7 und zur Selektionsbehörde, die die privaten Fonds im schwedischen System auswählt. Das Ergebnis: zwei fundamentale Unterschiede zu Deutschland.
Erstens: In Schweden ist Kapitaldeckung in der Altersvorsorge kein Politikum. Parteiübergreifend gilt es als selbstverständlich, den Kapitalmarkt zur Bewältigung demografischer Herausforderungen zu nutzen.
Zweitens: Der AP7, mit rund 50 Prozent Marktanteil der dominante Fonds im schwedischen System, bedauert seine eigene Größe. „Die wollen, dass die Anleger sich aktiv mit dem Thema Kapitalanlage beschäftigen."
Von der Idee, ein Staatsprodukt auch der privaten, staatlich geförderten Altersvorsorge einzuführen, halten die Schweden gar nichts. In Schweden hält sich der Staat in der dritten Säule vollständig heraus. Man nennt das dort „ordnungspolitisch sauber."
Und zur eigenen Rolle als internationales Vorbild geben sich die Schweden betont bescheiden: „Sie sagten, wir sind den Amerikanern so weit hinterher, wie jetzt ihr Deutschen uns hinterher seid."
Schafft der Staat das bis 2027?
Ab dem 1. Januar 2027 soll das neue Altersvorsorgedepot starten. Viele private Anbieter arbeiten bereits mit Hochdruck daran. Auf staatlicher Seite ist dagegen noch vieles offen: Wer managt das Produkt? Wer führt die Depots? Wer berät? Richter kommentiert das mit verhaltener Skepsis:
„Ich wünsche dem Staat viel Glück. Bin aber mal gespannt, ob sie das bis zum 01.01.27 schaffen."
Er geht davon aus, dass die privaten Anbieter zumindest einen Zeitvorsprung haben werden.



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