Neue Riester-Produktinformation getestet

Zum 1. Januar 2013 soll es ein neues Produktinformations-Blatt für die staatlich geförderte Altersvorsorge geben. Jetzt liegen Muster vor, die vom Institut für Finanzdienstleistungen (IFF)  im Auftrag des Bundes-Finanzministeriums (BMF) entwickelt wurden, zum Beispiel für die fondsgebundene Riester-Rentenversicherung.

Neu: Es wurde ein einheitlicher Standard für alle staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukte entwickelt. So können Rentenversicherungen, Investmentfonds, Banksparpläne und Wohn-Riester-Produkte miteinander verglichen werden. Die Darstellung ist bewusst neutral gehalten. Die Produkte werden mit einfachen Worten beschrieben. Basisdaten informieren, wie flexibel das Produkt ist und inwieweit dies mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Die Risikoklassen orientieren sich an den Produkten und dem Bedürfnis vieler Verbraucher, sich selbst einschätzen zu wollen.

Durch die neue Kenngröße der Effektivkosten (Reduction in Yield) sollen die Kosten der Ansparphase einfach vergleichbar sein. Daneben werden die Kosten einzeln ausgewiesen und mögliche Verluste beim Anbieterwechsel und einer vorzeitigen Kündigung deutlich gemacht. Beträge und mögliche Wertentwicklungen werden in Euro genannt.

Neben der Riester-Fondspolice sind vier weitere Muster ins Netz gestellt worden: Riester-Banksparplan, Wohn-Riester-Bausparvertrag, Wohn-Riester-Bankdarlehen und Zusatzversicherung zur Riester-Rente. Das letzte Wort ist vom zuständigen BMF noch nicht gesprochen.

Eine Zusammenfassung der Ergebnisse des IFF zeigt: Erste Tests mit Verbrauchern ergaben ermutigende Fortschritte im Verständnis. So konnten 79 Prozent der Befragten anhand des vorgelegten Produktinformationsblatts (PIB) die Produktart und 72 Prozent die Riester-Rente als Fördertyp aus dem Gedächtnis richtig wiedergeben. Bei den Verständnisfragen im Rahmen eines Vergleichs zwischen Fondspolice und Banksparplan gaben zwischen 72 und 83 Prozent richtige Antworten.

Das PIB-Muster umfasst je zwei Seiten. Der Aufbau wird für alle Produktarten durchgehalten. Das PIB bleibt im Aufbau im Musterfall und bei persönlichen Angaben gleich. Bei der erwarteten Rendite-Verteilung ist für den Verbraucher die Vergleichbarkeit von Werten am wichtigsten. Die ist nur gegeben, wenn die Art der Berechnung für alle Produkte und Anbieter gleich gehalten wird.

Das IFF empfiehlt, nur eine Kennziffer für die Kosten zu verwenden, die alle Kosten des Produkts enthält. Die Angabe einer Reduction in Yield (RIY) erscheint dem IFF am geeignetsten. Die Renditeminderung sollte zusätzlich in einem Euro-Betrag ausgewiesen werden, um die Bedeutung der Renditeminderung für die Verbraucher zu übersetzen. Zusätzliche prozentuale Werte hält das IFF für verwirrend. In den Mustern wird die RIY nur für die Ansparphase verwendet. Später  könne diese Kennziffer „auf den Zeitraum der Rentenphase ausgedehnt werden, ohne dass das PIB geändert werden muss“ heißt es in der Studie.

Die Ergebnisse dürften in die Änderung des Gesetzes über die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen (AltZertG) einfließen. Bei nicht rechtzeitiger, unvollständiger oder fehlerhafter Übergabe des PIB kann der Kunde binnen eines Jahres vom Vertrag zurücktreten und mindestens die eingezahlten Beiträge plus Zinsen zurückverlangen. Das neue Gesetz, das im Laufe dieses Jahres vorgelegt werden soll, bündelt die vorvertraglichen Informationspflichten auch außerhalb der Riester- und Basisrenten. So soll das neue PIB bei Versicherungsprodukten das bestehende PIB (gemäß § 4 VVG-InfoV), die Modellrechnung (gemäß § 154 VVG) und die Informationspflichten (nach AltZertG) ersetzen. Für Bank- und Investmentprodukte sind weiterhin andere gesetzliche Informationspflichten zu erfüllen. Das Chaos bei der Produktinformation dürfte also 2013 noch nicht beendet sein.