Soziale Absicherung wird teurer

Die Bundesregierung hat die Rechengrößen in der Sozialversicherung an die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter angepasst. Das vorläufige Durchschnittsentgelt für 2012 beträgt brutto knapp 2.704 Euro pro Monat (2010: 2.595 Euro). Das geht aus der „Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2012“ hervor, die nach der Zustimmung des Bundesrates im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.

In der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung steigen die Grenzen um 100 Euro auf 5.600 Euro im Westen sowie gar um 150 Euro auf 4.800 Euro im Osten – einschließlich Berlin – siehe Tabelle. Bei einem leicht abgesenkten Beitragssatz von 19,6 Prozent zahlen Arbeitnehmer, die den halben Beitragssatz selbst bestreiten müssen, im Westen der Republik maximal zehn Euro mehr an die Rentenkasse, im Osten 15 Euro.

Da die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung im Westen der Republik steigt, steigt zugleich bundesweit die Chance für Arbeitnehmer auf mehr Entgeltumwandlung ihres Gehalts in Betriebsrente. Grund: Die staatliche Förderung, wonach die Einzahlungen frei von Einkommensteuer und Beiträgen zur Sozialversicherung bleiben, gilt nur bis zu einer bestimmten Höhe. Maximal sind Einzahlungen in Höhe von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze West der gesetzlichen Rentenversicherung begünstigt. Das entspricht 2012 dann 224 Euro pro Monat (2011: 220 Euro) bzw. 2.688 Euro pro Jahr (2011: 2.640 Euro). Die Entgeltumwandlung kann damit dynamisiert werden – im Gegensatz zur Riester-Rente.

Auch in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, deren Werte genau 75 Prozent der Werte für die Renten- und Arbeitslosenversicherung ausmachen, wird es für Besserverdiener unter den Versicherten 2012 teurer – auch wenn der Beitragssatz von derzeit 15,5 Prozent (Arbeitnehmer-Anteil: 8,2 Prozent) gar nicht ansteigt. Hier wird nicht nach Ost und West unterschieden. Arbeitnehmer, die in die private Krankenversicherung wechseln wollen, können dies 2012 ab einem Monats-Bruttoeinkommen von 4.237,50 Euro tun; bisher liegt die Grenze bei 4.125 Euro. Der Wechsel für Neueinsteiger ist also erst ab höherem Einkommen als 2011 möglich.

Die Bezugsgröße in der Sozialversicherung erhöht sich 2012 zum Teil: Sie steigt im Westen um 70 Euro auf 2.625 Euro pro Monat und bleibt unverändert bei 2.240 Euro im Osten der Republik. Aus der Bezugsgröße leiten sich andere Werte der Sozialversicherung ab, etwa Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung oder die Beitragshöhe von Unternehmern in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Monatliche Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) (Angaben in Euro)

Rechengröße

BBG 2012

BBG 2011

Renten- und Arbeitslosenversicherung

West

5.600

5.500

Ost

4.800

4.650

Kranken- und Pflegeversicherung

bundesweit

3.825

3.712,50

Versicherungspflichtgrenze1

4.237,50

4.125

Bezugsgröße

West

2.625

2.555

Ost

2.240

2.240

Entgeltumwandlung in Betriebsrente

bundesweit

224

220

1 Mindest-Bruttoeinkommen für Arbeitnehmer, um in PKV wechseln zu können

Quelle: BMAS