Steuerberater dürfen vom gesetzlichen Honorar abweichen

Bisher galt ein gesetzlich festgelegtes Honorar für Steuerberater, welches in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) festgelegt war. Durch eine Reform dieser Verordnung können Verbraucher aber nun mit dem Steuerberater individuell ein Honorar aushandeln.

Steuerberater sind nun zum Hinweis verpflichtet, dass ihr Honorar vom gesetzlich festgelegten Satz abweichen darf. Davon wissen aber nur wenige Verbraucher, denn auch Steuerberater haben verständlicherweise wenig Motivation, über Rabatte aktiv aufzuklären, so Udo Reuß, Experte für Steuern bei Finanztip. Steuerberatung kann also nun günstiger angeboten werden.

Niedrigere Gebühren müssen in einem angemessenen Verhältnis zu der Leistung, der Verantwortung und dem Haftungsrisiko des Steuerberaters stehen. Das legt der § 4 Abs. 3 StBVV fest. Verbraucher sollten deshalb gut vorarbeiten. Mit schon vorgeordneten Belegen und strukturierten Aufzeichnungen erspart man nicht nur dem Steuerberater viel Kleinarbeit, sondern kann dadurch auch ein günstigeres Honorar aushandeln, so Reuß’s Empfehlung. Sofern dann der Steuerberater von der Vergütungsverordnung abweicht, ist dieses vorher in Textform mitzuteilen und der Mandant hat es dann zu bestätigen. Hier genügt ein einfaches Okay per Email.

Wer schon seit Jahren Verträge bei einem Steuerberater hat, auch der kann von der Regelung profitieren. Hierbei sollte jedoch nicht auf die Information vom Steuerberater gewartet werden. Der Mandant sollte selber aktiv werden. Zwar müssen Steuerberater der Informationspflicht nachkommen, trotzdem werden Steuerberater auf die neue Klausel wohl nur in den Steuerberatungsverträgen, den Allgemeinen Auftragsbedingungen oder in den Vollmachten hinweisen.