Wie geht es mit der Pflege weiter?

An harten Fakten gibt es zum Thema Pflege nicht viel Neues: In der gesetzlichen Pflegeversicherung stieg die Beitragsbemessungsgrenze 2012 von 3.712,50 Euro auf 3.825 Euro pro Monat (siehe früherer Artikel). Dies führte zu leicht höheren Beiträgen für Besserverdiener. Der Beitragssatz bleibt bei 1,95 Prozent. Wer keine Kinder hat, zahlt ab 23. Geburtstag 2,2 Prozent – außer Versicherten, die vor 1940 geboren sind.

Zudem ist zum 1. Januar das Familienpflegezeit-Gesetz in Kraft getreten. Beschäftigte, die Pflegezeit mit ihren Arbeitgeber vereinbaren, können maximal zwei Jahre lang ihre Arbeitszeit bis auf 15 Stunden je Woche verringern. Der Lohn wird in der Zeit nur halb so stark abgesenkt wie die Arbeitszeit. Nach Rückkehr zur Vollzeit bleibt es so lange bei vermindertem Lohn, bis die finanzielle „Schuld“ gegenüber dem Arbeitgeber abgetragen ist.

Man hat jedoch keinen Rechtsanspruch auf die Familienpflegezeit, sondern ist vom Wohlwollen des Arbeitgebers abhängig. Der Beschäftigte muss eine „Familienpflegezeit-Versicherung“ abschließen, damit der Arbeitgeber im Falle späterer Berufsunfähigkeit oder bei Tod des Arbeitnehmers nicht auf den Kosten sitzenbleibt. Die Versicherer haben sich jedoch bisher nicht ernsthaft mit dem Thema beschäftigt oder boykottieren es.  

Auch die lange angekündigte Pflege-Reform wurde inzwischen auf 2013 verschoben und zudem in zwei Teile aufgespalten. Zum einen soll es Leistungsverbesserungen für Demenz-Kranke geben, die nach aktuellem Recht nur 200 Euro pro Monat erhalten (Pflegestufe 0). Dazu soll der Beitragssatz ab 2013 um 0,1 Prozentpunkte auf 2,05 bzw. 2,3 Prozent steigen. In einem zweiten Gesetz sollen Art und Höhe der staatlichen Förderung für die Pflege-Zusatzversicherung geregelt werden. Das zuständige Bundes-Finanzministerium hält sich noch bedeckt. Am 4. März will der Koalitionsausschuss einen Kompromiss beschließen.

Es läuft offenbar auf eine Kombination aus direkten staatlichen Zuschüssen für Geringverdiener sowie eine steuerliche Abzugsfähigkeit der Privatvorsorge bei der Steuererklärung hinaus. Damit kämen Geringverdiener, die keine Steuern zahlen, auch in den Genuss der staatlichen Hilfe. Finanzminister Schäuble soll für 2013 lediglich 200 Millionen Euro für das Projekt vorgesehen haben. Die Details der Förderung, die scherzhaft „Pflege-Bahr" genannt wird, sind offen. Nach Versicherer-Schätzung würde die Zusatzversicherung je nach Alter und Gesundheitszustand zwischen fünf und 100 Euro pro Monat kosten.  

Die FDP hatte stets auf eine obligatorische, kapitalgedeckte Privatversicherung gedrängt. Daraus wird nun definitiv nichts. Gleichwohl beschwört der PKV-Verband die Überlegenheit der Kapitaldeckung gegenüber dem Umlageverfahren der Sozialversicherung. Als Beispiel wird die private Pflege-Pflichtversicherung herangezogen – Gegenstück der privat Krankenversicherten zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Beide waren 1995 gemeinsam gestartet.

Während die gesetzliche Versicherung mehrfach die Beiträge anheben musste (begonnen hatte sie mit 1,0 Prozent Beitragssatz), hat die private Pflege-Pflichtversicherung mehrere Beitragssenkungen erlebt – zuletzt zum 1. Januar 2012. „Je nach Alter zahlen Privatversicherte zwischen 2 und 10 Prozent weniger“, sagt Volker Leienbach, Direktor des PKV-Verbandes. Und dies bei zwischenzeitlich mehrfacher Ausweitung der Leistungen. Das System der Kapitaldeckung funktioniere sehr gut. Zusätzlicher Pflege-Versicherungsschutz könne „zu überschaubaren Beiträgen aufgebaut werden“.