"Das Außensteuergesetz ist einzig und allein da, um dich zu bestrafen"

In dem Podcast von For Professional Investors Only kommt Philip Nürnberg zu Wort, Associated Partner bei der Steuerberatungsgesellschaft Rödl. Es geht um Wegzugsbesteuerung, internationale Strukturierung, den Standort Deutschland und die Frage, wo legale Gestaltung endet. Warum er das Außensteuergesetz für ein Strafinstrument hält und die Künstliche Intelligenz in der Beratung noch nicht fürchtet.

Vom Finanzamt auf die andere Seite des Schreibtischs

Der Weg in den Beruf war kein Kindheitstraum, sondern Zufall. Die Eltern fanden es gut, dass der Sohn zu Vater Staat geht, also landete Nürnberg beim Finanzamt in Bremen. Erst ein Dozent aus der Privatwirtschaft brachte ihn auf die Idee, dass es auch ein Leben jenseits der Verwaltung gibt. Geblieben ist eine solide Ausbildung und eine gewisse Konditionierung, die sich vom klassischen Betriebswirt unterscheidet. Sein Fazit fällt entwaffnend aus: "Ich kann zwar nichts anderes außer Steuern, aber dafür kann ich Steuern."

Seine Spielwiese beginnt dort, wo die Deklarationsberatung endet. Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärung machen andere. Er übernimmt die Spezialthemen, für die im Tagesgeschäft keine Zeit bleibt. Was ihm daran gefällt: "Ich weiß in der Regel heute nicht, was ich morgen mache."

Der Fall, der dreistellige Millionen kostete

Die eindrücklichste Geschichte des Gesprächs dreht sich um einen Mandanten, der Deutschland der Liebe wegen verlassen wollte. Eine tragfähige Struktur zur Vermeidung der Wegzugsbesteuerung war bereits entworfen und hätte sich sogar vom Finanzamt bestätigen lassen. Dann kamen familiäre Verwerfungen dazwischen, die Bereitschaft zur Umsetzung fiel weg. Die Person zog trotzdem um und nahm einen Bescheid im dreistelligen Millionenbereich in Kauf.

Der häufigste Denkfehler vermögender Menschen beim Wegzug ist aus seiner Sicht der Glaube, man müsse gar nichts tun. Wer erst drei Jahre nach dem Umzug anruft, kommt zu spät. Wer bereit ist, an der Unternehmensstruktur zu arbeiten, hat auch heute noch Möglichkeiten. Weniger als vor fünf Jahren, aber auf legalem und anerkanntem Weg, bei dem am Ende auch das Finanzamt sein Besteuerungsrecht behält.

Außensteuergesetz als Strafinstrument

Beim Framing der Wegzugsbesteuerung als Strafsteuer fürs Auswandern hält sich Nürnberg nicht mit Relativierungen auf. Das Außensteuergesetz, sagt er in seinen Vorlesungen zum internationalen Steuerrecht, sei "einzig und allein da, um dich zu bestrafen". Bestraft werde, wer dem deutschen Fiskus Steuersubstrat entziehe, ob mit Absicht oder aus Versehen.

Die viel diskutierte Abwanderungswelle ist für ihn kein Stammtischthema, sondern Beratungsalltag. Sie betrifft private Vermögen ebenso wie Produktionsverlagerungen ins Ausland. Steuerfrei geht auch das nicht, steuerneutral gestaltbar dagegen schon. Wer die Fabrik in Deutschland abbaut und in Osteuropa wieder aufstellt, sollte vorher mit dem Berater gesprochen haben.

Interessant ist, wie Nürnberg die Frage nach dem Druckmittel des Staates zurückspielt. Nicht die Wanderungsbereitschaft sei das Problem, sondern die Rahmenbedingungen, die zum Gehen veranlassen. Statt diese zu verbessern, versuche der Staat, die Leute unter Zwang zu halten.

"Nur noch Flickschusterei"

Beim Blick auf die Steuerpolitik wird sein Urteil deutlich. Der Gesetzgeber erkenne einen Missbrauchsfall, wolle ihn erschlagen und treffe dabei fünfzehn weitere Konstellationen mit, an die niemand gedacht habe. Das Ergebnis sei mehr Komplexität als zuvor. Was heute stattfinde, sei "nur noch Flickschusterei".

Weil nichts mehr systematisch ineinandergreift, wäre aus seiner Sicht ein großer Aufschlag überfällig. Ob der Mut dazu vorhanden ist, bezweifelt er mit Blick auf die Nachrichtenlage. Auch der Attraktivität des Standorts Deutschland stellt er kein gutes Zeugnis aus: Es gebe viele Hausaufgaben, und die Attraktivität sinke.

Wo die Grenze verläuft

Die Frage nach dem Punkt, an dem legale Gestaltung sich nicht mehr richtig anfühlt, beantwortet Nürnberg mit Blick auf seine eigene Praxis. Diesen Moment habe er selbst noch nicht erlebt, vielleicht fehlten ihm dafür zwanzig Jahre Berufserfahrung. Die Lücke zu finden, wenn der Gesetzgeber sie lässt, sei durchaus ein Reiz.

Von einem Kollegen kennt er allerdings einen Fall, bei dem ein umfangreiches steuerliches Gutachten Absatz für Absatz stimmig war. Jeder einzelne Punkt hielt der Prüfung stand. In der Gesamtschau blieb dennoch das Gefühl, das könne so nicht sein. Und doch war es so.

Den daraus abgeleiteten Vorwurf, die Vermögenden hätten die besten Berater und zahlten deshalb am wenigsten, weist er ruhig zurück. Das sei etwas, das andere zu richten hätten.

Künstliche Intelligenz gegen die Berater

Beim Thema KI zeigt sich Nürnberg differenziert. Bei einfacheren Fragestellungen lässt er die Berater seines Teams nach eigener Aussage gegen die Maschine antreten, mit vergleichbaren Ergebnissen. Für das Graubrot der Beratung funktioniere das gut.

Bei Fragestellungen, zu denen noch wenig geschrieben wurde, sieht er dagegen Grenzen, auch mittel bis langfristig. Beratung sei ein Geschäft, in dem es darum gehe, zwischen den Zeilen zu hören, was der Mandant nicht gesagt und nicht geschrieben hat, was ihn aber bewegt. Ob KI ihn dort ersetzen wird, bezweifelt er.

Nebenbei räumt er mit einem Klischee auf. Auf der Party heiße es immer, er habe mit Zahlen zu tun. Seine Korrektur: "Nein, ich habe mit Steuergesetzen zu tun." Steuergestaltung sei ein kreativer Beruf.

Lehrauftrag aus Eigennutz

Neben dem Fulltime Job unterrichtet Nürnberg an Hochschulen und in der Steuerberaterausbildung. Der Antrieb ist zweigeteilt. Einerseits die Überzeugung, dass jede Branche in den eigenen Nachwuchs investieren muss. Andererseits, ganz offen, Eigennutz: Wer Studierenden das Steuerrecht erklären kann, erklärt es auch Mandanten besser. Aus dem Kalkül wurde eine Leidenschaft.

Autor

Redaktionsteam deutsche-versicherungsboerse.de

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