Dienstwagen: 0,25%-Regelung soll auch auf teurere E-Autos ausgeweitet werden

Diese Initiative erscheint in einem aktuellen Entwurf des "Wachstumschancengesetzes" der Regierung. Um die Nachfrage zu erhöhen und die gestiegenen Anschaffungskosten angemessen zu berücksichtigen, wird der bestehende Höchstbetrag von 60.000 Euro auf 80.000 Euro angehoben. 

Konkret soll der Steuersatz für Elektro-Dienstfahrzeuge im Preissegment zwischen 60.001 und 80.000 Euro von bisher 0,5 Prozent auf 0,25 Prozent reduziert werden. Dies würde dazu führen, dass teurere Elektrofahrzeuge als Dienstwagen attraktiver würden. Es ist jedoch noch keine endgültige Entscheidung getroffen, der Gesetzentwurf durchläuft momentan den Prüfungsprozess in den üblichen Gremien.

Laut den aktuellen Steuervorschriften müssen Arbeitnehmer, die einen herkömmlichen Firmenwagen privat nutzen und kein akkurates Fahrtenbuch führen, ein Prozent des Bruttolistenpreises versteuern. Elektroautos und Plug-in-Hybride können von Vergünstigungen profitieren, was zu einer effektiven Versteuerung von 0,5 Prozent führt. Fahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis unter 60.000 Euro werden aktuell lediglich mit einer Steuer von 0,25 Prozent belegt.

Bereits im Sommer hat die SPD ihre Absicht erklärt, die Besteuerung von Dienstwagen zu reformieren. Allerdings hatte diese Initiative einen völlig anderen Fokus als der aktuelle Gesetzentwurf. Damals sollte der Steuersatz für Autos mit Verbrennungsmotor auf 1,2 Prozent erhöht werden, während elektrifizierte Modelle niedrigere Steuersätze behalten sollten, um konventionelle Verbrenner weniger attraktiv zu machen. Die SPD plante die Schaffung eines Marktes für gebrauchte Elektroautos, welche für Käufer mit mittlerem Einkommen erschwinglich wären. Elektroautos erfahren bereits nach wenigen Jahren einen hohen Wertverlust aufgrund des starken Leistungsabfalls der Batterien, was vor allem auf den Bereich der Elektro-Akkus zurückzuführen ist. Insgesamt erleiden Elektroautos über mehrere Jahre hinweg einen größeren Wertverlust im Vergleich zu Verbrennungsmotoren. Ähnlich wie bei Handys nimmt die Akkuleistung über mehrere Jahre ab.

Die Grünen strebten hingegen an, die Dienstwagenbesteuerung zugunsten von Elektrofahrzeugen zu ändern. Dabei sollte die Dienstwagensteuer in einem neuen Steuersystem stärker an den CO2-Ausstoß gekoppelt werden. Die FDP lehnte im Sommer beide Vorschläge ab, da sie angesichts der hohen Nachfrage und der langen Wartezeiten für Elektroautos zusätzliche Subventionen für unnötig hält.

 

Quellen: Audi, BMW, BYD, Mercedes - Benz