Mieter dürfen immer nach Mietpreisbremsen-Ausnahmen fragen

Mieter können vom Vermieter auch dann Auskunft über Tatsachen verlangen, die für die Überschreitung der Mietpreisbremse relevant sind, etwa Vormiete oder Modernisierungen, wenn der Vermieter vorvertragliche Informationspflichten versäumt hat.

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