§9 VVG - Versicherungsperiode

31.03.2006 13:54:54

Hallo,

Als Versicherungsperiode im Sinne dieses Gesetzes gilt, falls nicht die
Prämie nach kürzeren Zeitabschnitten bemessen ist, der Zeitraum eines
Jahres.

Die betonung: falls nicht die Prämie nach kürzeren Zeitabschnitten bemessen
ist....

Hiermit ist doch nicht die Zahlweise gemeint oder?

Meiner erinnerung nach haben versicherungsperiode (=zeitraum) und zahlweise
nichts miteinander zu tun allerdings finde ich in der literatur hierzu
unterschiedliche auslegungen ;)

Einen entsprechenden vvg kommentar finde ich nicht. Hat evtl. jemand eine
eine quelle?

Danke und gruß

[Name ausgeblendet]

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