1, 75% Rechnungszins - Harte oder weiche Garantien? - wer bietet solide Sicherheit?

21.11.2014 05:13:20

Sehr geehrte Kollegen,

aus aktuellem Anlass frage ich jetzt doch mal neugierig in die Runde.

Heutzutage wird viel versprochen und offenbar wenig gehalten. So erreiche
mich gestern ein Schreiben zu den Provisionen eines Lebensversicherers mit 4
Buchstaben, der tatsächlich die Provisionen für künftige Erhöhungen dem
Provisionssatz des LVRG unterwerfen will. So hab ich das verstanden und muss
da gewiss noch genau nachhaken und berichten! Ein anderer Versicherer kürzt
mittlerweile bei einem 1,25% Tarif bereits die Provision auf die Hälfte der
im PIB ausgewiesenen Abschlusskosten und lässt den OAZ voll unter den Tisch
fallen, usw. – Jedenfalls bleibt da einem bei so viel Dreistigkeit die
Spucke weg und bin mal gespannt was aus dieser Front in der nächsten Zeit
existenzgefährdend entgegenbläst und noch so alles auf uns zukommt!

Übrigens hat irgendjemand von Ihnen vernommen, dass nun die Führungs-,
Vorstands- und Aufsichtsratsgehälter bei Versicherungen und Politikern sowie
sog. Verbraucherschützern nun auch nach dem LVRG angepasst werden müssen und
über 8-10 Jahre unter Vorbehalt stehen sowie Weiterbildungspunkte zum Erhalt
der Position benötigt werden???

Da wird man heutzutage zunehmend immer skeptischer und muss inzwischen
bereits schon sinnesgeschärft bei den 1,75% Zinsversprechen auf Vorrat ganz
genau hinsehen.

Was augenscheinlich gefällt sind solche schriftlichen Versprechen:

…garantieren Ihnen, dass Ihr Garantie- zins trotzdem erhalten bleibt. Das
gilt für die folgenden Fälle:

„ für eine vereinbarte Dynamik (planmäßige Erhöhungen des Beitrags)

„ für spontane Beitragserhöhungen - Direktversicherung: bis zu den
steuerlichen Höchstgrenzen von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der
gesetzlichen Rentenversicherung zzgl. 1.800 Euro (in 2014: 4.656 Euro) -
Riester-Rente: bis zum förderfähigen Höchstbetrag, 2.100 Euro - Basis- und
Privat-Rente: bis zu 10 % pro Jahr des aktuellen Beitrags, auch
zusätzlich zur vereinbarten Dynamik

„ für Zuzahlungen - Direktversicherung: bis zu den steuerlichen
Höchstgrenzen von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen
Rentenversicherung zzgl. 1.800 Euro (in 2014: 4.656 Euro) -
Riester-Rente: bis zum förderfähigen Höchstbetrag, 2.100 Euro -
Privat-Rente: bis 200 % des vereinbarten Jahresbeitrags bei beitrags-
pflichtigen Rentenversicherungen - Basis-Rente: bis zu den steuerlichen
Höchstgrenzen von 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro bei Verheirateten oder
eingetragenen Lebenspartnerschaften pro Jahr

Nun meine Frage:

Bei welchen Versicherern werden auch solch deutliche, schriftliche
Versprechen (ohne Hintertüre) gemacht??

Was ist Ihre Erfahrung, welche Versicherer haben das schwarz auf weiß noch
so deutlich fixiert? – jetzt so kurz vor Torschluss? –man liest ja so
manches wo dann plötzlich kleingedruckt steht, dass Erhöhungen bzw.
Zuzahlungen nur nach dem zum Verkauf offenen Tarif oder nach den dann
aktuellen Rechnungsgrundlagen, Sterbetafeln usw. angeboten werden…

Also will ich und vielleicht auch der ein oder andere Kollege [Name ausgeblendet]der
Zinsbevorratung noch weitere „garantierte Alternativ-Auswahl schwarz auf
weiß“ in der Tasche haben – und auch gern wissen wer ein schwarzes Schaf
ist! Hier vertraue ich auf Ihre Expertise liebe Kollegen und bin über
eindeutige Hinweise sehr dankbar.

Denn langsam hat man die Hosen voll, dass man künftig für alles der
Sündenbock sein soll, obwohl es in der Regel oftmals nicht mal die Betreuer
vom Versicherer wissen (sollen)?! – Ein Schelm der Böses dabei denkt ;-)

Da kommt man in Grübeln, was bleibt wirklich? – vielleicht doch die
Provisionen wie heute für solche o.g. Zahlungen in Altverträge?? – wir
werden sehen!!

Fragt sich (vor)sorglich…

Mit besten kollegialen Grüßen

[Name ausgeblendet]

Auf diesen Beitrag antworten...