2. Versuch - Versicherungsbeginn PKV bei Fehlen geforderter Unterlagen

19.09.2003 16:18:42

Da überhaupt keine Antwort auf die Anfrage kam, vermuten wir, daß die Mail
"verloren" ging !???!
Oder wissen selbst andere KV-Experten keinen Rat ?

Der 2. Versuch nun sogar im "Nur-Text"-Format!
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Sehr geehrte KollegINNen,

folgender Fall:

Klient erfährt im Juli, daß sein bisheriger Dientstherr (bei dem er bis dato
als Angestellter fungiert) ihn alsBeamter auf Probe ab 01.10.03 beschäftigen
möchte; Versicherungsantrag PKV mit Beginn 01.10.03 ist gestellt; auf Grund
von erheblichen
Vorerkrankungen wird der Klient unter "Kontrahierungszwang" angenommen!

Der VR verlangt - zu Recht - die "Verbeamtungsurkunde" vor Policierung. Eine
Bestätigung - unter der Prämisse der
nachträglichen Vorlage der Urkunde, wird abgelehnt. Eine Bescheinigung des
Dienstherren für das Gesundheitsamt,
welche ausweist, daß der Klient für die Verbeamtung ein amtsärzliches
Zeugnis benötigt, reicht dem VR nicht aus.
Diese amtsärztliche Untersuchung ist bisher noch nicht vollzogen worden,
wegen Terminproblemen seitens des Gesund-
heitsamtes und des Klienten wegen Urlaubzeiten etc.

Frage:

Der VR policiert erst nach Vorlage der Urkunde mit Versicherungsbeginn ab
Tag der Vorlage (frühestens 01.10.); gem. Annahmerichtlinien des VR. Wenn
dieses nach dem 01.10. geschieht, ist der Klient vom 01.10. bis zur
Policierung ohne Versicherungsschutz, da der Dienstherr [Name ausgeblendet]den
Übertritt in das Beamtentum melden wird; also Aufhebung des GKV-Status ab
01.10.03.

Muß der VR rückwirkend zum 01.10.03 policieren oder nicht? Wer kann Auskunft
geben und Quellen nennen?

Eine Rechtsberatung ist jedoch nicht gewünscht!

Mein Standpunkt:

Der PKV-VR kann den Antragsteller nicht "in der Luft hängen lassen" bis die
Urkunde vorliegt. Zumindest muss der VR dann
nachträglich den Versicherungsschutz ab 01.10.03 liefern.

Ich unterstelle dem VR, daß er es liebend gern sehen würde, wenn der Klient
den "Kontrahierungszwang" bei einem anderen
VR geltend macht. Daher die mangelnde Kooperationsbereitschaft und die
strikte Haltung.

Am längeren Hebel sitzt - ohne Zweifel - der VR. Selbst die Antragstellung
bei einem anderen VR wird das gleiche "Problem"
hervorrufen. Dieses Geschäft will eben keiner haben.

MfG

[Name ausgeblendet]

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