AFB oder der Umgang mit Kritik

29.11.2004 06:01:16

Hallo Liste Hallo Herr [Name ausgeblendet]

Im Oktober gab es eine Diskussion zum Thema
welche Versicherung im Bereich Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte
zu empfehlen sei. In diesem Zusammenahng wurde von einigen
Kollegen, z.B. Herrn [Name ausgeblendet], das Deckungskonzept der AMEX
in Zusammenhang mit der AFB ( Assekuranz Freie Berufe ) und
der Generali als Rückversicherer empfohlen. Hierzu habe ich einen
kritischen Beitrag verfasst.
Daraufhin wurde ich von einer von der AFB beauftragten Anwaltskanzlei
wegen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht auf Wideruf und Unterlassung
in Anspruch genommen. Zwischenzeitlich habe ich meinerseits einen Anwalt
mit der Abwehr dieser Aufforderung beauftragt.
Die AFB hat nun eine einstweilige Verfügung beim LG Düsseldorf gegen
mich erwirkt.
Hiergegen werde ich Rechtsmittel einlegen und bin guten Mutes,
in der Sache zu obsiegen.
Es ist selbstverständlich jedem Angegriffen das Recht zugestanden,
sich bei einem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht mit den Mitteln
des UWG zu verteidigen.
Meines Wissens nach hat es aber die AFB bis heute nicht für nötig
erachtet,
in diesem Forum, in dem die Kritik von mir geäußert wurde, hierzu
inhaltlich Stellung zu nehmen oder habe ich hier etwas übersehen?
Was halten Sie von diesem Gebaren? Gerne interessiert mich auch die
Ansicht
der nicht unbeteiligten AMEX, die sich zu meiner Kritik bis heute auch
nicht
geäußert hat.
In diesem Zusammenhang: Wer kann mir positive wie negative
Informationen,
bzw. Erfahrungen über die AFB insb. im Bereich der Schadenregulierung,
aber auch
in anderen Bereichen ( gerne auch über den dirkten Infoweg siehe unten )
geben?
Insofern benötige ich Ihre Unterstützung und bedanke mich schon jetzt
hierfür.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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