Abbuchung ohne Einzugsermächtigung

07.11.2005 09:38:52

Liebe Kollegen,

eine Kundin hatte vor zwei Jahren bei Ihrer Sparkasse für ihren Enkel 50
EUR anlegen wollen. Die Kundenberaterin hat gesagt, dass der Vater des
Kindes vorbei kommen soll, da er unterschreiben muss. Seither werden
jeden Monat die 50 EUR abgebucht. Nun stellt meine Kundin fest, dass
dies eine Ausbildungsversicherung ist, was sie gar nicht wollte und was
die Kundenberaterin ihr auch nicht gesagt hat. Die Kundin hat auch keine
Einzugsermächtigung gegeben, der Sohn ist Versicherungsnehmer und
versicherte Person.

Welche Möglichkeiten gibt es, dass der Vertrag rückwirkend aufgehoben
werden kann bzw. gibt es überhaupt eine Möglichkeit.

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

Auf diesen Beitrag antworten...