Abrechnung nach Kurztarif

19.11.2003 11:49:13

Sehr geehrte Damen und Herren,

es ist bekannt, das ein Versicherer einen KFZ Versicherungsvertrag nach Kurztarif abrechnen kann, wenn dieser nicht ein ganzes Jahr beim VU versichert war. Unsere Frage: Wie verhält sich diese Regelung , wenn der Versicherer die Prämien zur nächsten Hauptfälligkeit anpasst. Kann der VN dann den Versicherungsvertrag ohne eine Berechnung nach Kurztarif beenden?

Freundliche Grüsse

[Name ausgeblendet]

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