Achtung bei neuen AXA / DBV Boxplus - Verträgen

17.11.2010 17:08:27

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Was gilt, wenn die Werbeaussage eines Versicherers sich nicht in seinen Versicherungsbedingungen
widerspiegelt?
Was sollen Versicherungsmakler mit einem Versicherer anfangen, dem man seine eigenen
Versicherungsbedingungen und die rechtlichen Zusammenhänge erklären muss?

Ein Beispiel: Verzicht auf Einwand der Groben Fahrlässigkeit bei BoxPlus-Produkten der AXA.
Mehr zum Widerspruch zwischen Werbeaussage und dem Inhalt der aktuellen AVB auf www.igvm.de

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

Auf diesen Beitrag antworten...