Anfechtung/Rücktritt bei fehlerhaften Antragsangaben nur 10 Jahre lang möglich??

30.09.2010 13:44:34

Werte Kollegen,

folgende These:

macht der Antragsteller einer BU Versicherung falsche Gesundheitsangaben
hat der Versicherer die Möglichkeit den Vetrag anzufechten oder vom Vertrag
zurückzutreten.

das Rücktrittsrecht erlischt 10 Jahre nach Vetragsabschluss in jedem Fall.

das Recht den Vetrag anzufechten erlischt ebenfalls nach 10 Jahren in jedem
Fall.

Macht man also arglistig falsche Gesundheits-Antrags-Angaben und tritt
binnen 10 Jahren kein Versicherungsfall ein, ist man nach Ablauf von 10 Jahren
uneingeschränkt BU versichert, oder?

Mit anderen Worten:

so hätte man hat eine BU ohne Gesundheitsfragen mit 10 jähriger
Anwartschaft.

Stimmt diese These?

Beste Grüße,

[Name ausgeblendet]

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