Annahmeerklärung

25.01.2005 14:30:22

Im BMF-Rundschreiben vom 25. November 2004 ist meiner Meinung nach
ausreichend geklärt, dass Annahmeerklärungen für die steuerrechtliche
Beurteilung nicht relevant sind!

Nun haben diverse Versicherer aber doch mit Annahmeerklärungen gearbeitet .

So wurde z. B. ein Antrag auf Rentenversicherung am 02.12.2004 dem
Versicherer zugeschickt, die Annahmeerklärung kam dann vom VR am 21.12.2004,
der Versicherungsschein wurde am 03.01.2005 ausgestellt und dem Kunden
zugeschickt.

In der Annahmererklärung des VR [Name ausgeblendet]t es dann mutig:

" Wir haben diesen Weg des Vertragsabschlusses vor dem Jahresende 2004
vorgesehen, um ihnen den Abschluss einer Lebens- und Rentenversicherung noch
nach den bis dahin geltenden steuerlichen Regelungen zu ermöglichen. Die
Versicherung ist damit bei Einhaltung der bis zum 31.12.2004 geltenden
steuerlichen Voraussetzungen von der Kapitalertragsteuerpflicht befreit."

Ich möchte für diese Erklärung jedenfalls nicht meine „Hand ins Feuer“
legen!
Oder, sieht das jemand anders?

Gruß

[Name ausgeblendet]

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