Arbeitsrecht

31.07.2008 15:13:16

Hallo,

ich habe einmal eine arbeitsrechtliche Frage. In einem Arbeitsvertrag habe ich gelesen, dass für einen Angestellten die monatliche Arbeitszeit 104 Stunden hat. Dabei scheint es egal zu sein, ob es sich um einen Februar, März etc. handelt. Kann man irgenwo nachlesen, dass so etwas Unsinn ist? Ein Angestellter arbeitet doch normalerweise seine z. B. 5,2 Stunden am Tag (in diesem Fall). Wenn ein Feiertag ist, dann müssen die Mitarbeiter den sozusagen Nacharbeiten, da die 104 Stunden nicht erreicht wurden.

Ich möchte keine Rechtshilfe geben, nur soetwas kam mir auch noch nicht vor. Weis jemand wo man hier etwas entsprechendes nachlesen kann?

Mit freundlichen Grüssen

[Name ausgeblendet]

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