Aufsichtspflichtverletzung!

25.01.2005 10:16:54

Guten Morgen, werte Kollegen

Sicherlich ein ausgelutschtes Thema, die Prüfung der
Aufsichtspflichtverletzung innerhalb der Haftpflicht, wenn Schäden durch
Kinder entstehen..

Soweit ich es verstehe, zahlt der Versicherer, wenn der VN zum Zeitpunkt des
Schadeneintritts bei seinem Kinde war und nicht, wenn er es allein gelassen
hat, obwohl eigentlich widersinnig.

Ich würde mich freuen, wenn mir hier jemand konkret weiterhelfen könnte,
möchte?

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

Auf diesen Beitrag antworten...